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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma
Ilona Behning Apotheken-Inventuren
Inh. Kurt Behning e.K.
Stand 01.11.2009

 

I. Leistungsgegenstand

Leistungsgegenstand der Firma Ilona Behning Apotheken-Inventuren e.K. - im folgenden Unternehmer genannt - ist die Erstellung von Inventuren für Apotheken - im folgenden Kunden genannt.

Die Leistung erfolgt durch Erstellung eines Inventurberichtes (Inventurbuch) oder in digitaler Weise in Form einer Datei auf entsprechenden Datenträgern.

 

II. Aufforderung zum Vertragsangebot, maßgebliche Bedingungen

1. Der Unternehmer erteilt per Postkarte oder entsprechendem Schriftstück dem Kunden eine Aufforderung, ein Vertragsangebot abzugeben. Auf der Postkarte oder dem entsprechenden Schriftstück wird auf diese AGB hingewiesen. Der Unternehmer stellt diese AGB allgemein zugänglich zur Einsichtnahme und zum Downloade im Internet zur Verfügung. Auf Aufforderung übersendet der Unternehmer seine AGB dem Kunden.

2. Die AGB des Unternehmers gelten für sämtliche Verträge mit den Kunden. Sie gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen zum Kunden auch dann, wenn der Unternehmer bei späteren Verträgen darauf nicht mehr verweist. Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass diese AGB keine Geltung finden sollen. Eine solche Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung des Unternehmers.

 

III. Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Unternehmer das auf der Postkarte oder dem entsprechenden Schriftstück erhaltene Angebot des Kunden annimmt.

2. Mit dem Angebot auf der Postkarte oder dem entsprechenden Schriftstück erkennt der Kunde diese AGB in vollem Umfang als verbindlich an, es sei denn, dass zwischen den Vertragsparteien etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

3. Sämtliche Inventurdaten und Datenträger sowie Software und im Rahmen der Vertragserfüllung erstellte Unterlagen bleiben bis zur Zahlung der Vergütung im Eigentum des Unternehmers. Auch nach Vertragserfüllung ist der Unternehmer berechtigt, eine Ausfertigung des Inventurberichts für sich zu behalten.

 

IV. Vergütung, Fälligkeit der Zahlung, Verzug

1. Der Unternehmer erteilt dem Kunden eine Rechnung. Diese wird i.d.R. gemeinsam mit dem Inventurbuch bzw. mit dem Inventurbericht zugesandt.

Diese Rechnung ist mit Erhalt zur Zahlung fällig. Abweichend davon können die Parteien vereinbaren, dass die Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird. Diese Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung des Unternehmers.

2. Verzug.

Der Kunde gerät in Verzug, wenn die Rechnung 14 Tage nach Übersendung nicht bezahlt wird. Einer ausdrücklichen Mahnung bedarf es nicht.

Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5% über dem zum Zeitpunkt der Rechnungserteilung gültigen Diskontsatz.

 

V. Auflösung des Vertrages, Kündigung

1. Die Vertragsparteien können ohne Angabe von Gründen den Vertrag beidseitig einvernehmlich auflösen. Für die Auflösung bedarf es einer Bestätigung des Unternehmers.

2. Einseitige Kündigung des Unternehmers.

Der Unternehmer kann den Vertrag einseitig kündigen, wenn der Kunde Handlungen vornimmet, die die Fortführung des Vertrages vereiteln oder Handlungen unterlässt, zu deren Mitwirken er verpflichtet ist. Dies sind insbesondere

  • Zugang zu Daten, Datenträgern und Büchern,
  • Zugang zu allen aufzunehmenden Warenlagerbereichen der Apotheke,
  • Information über alle aufzunehmenden Bereiche des Warenlagers,
  • eine aufnahmefähige Lagerordnung

 

3. Der Unternehmer kann im Falle der einseitigen Kündigung den der geleisteten Teilarbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie den Ersatz seiner bis zum Zeitpunkt der Kündigung getätigten Aufwendungen verlangen.

 

VI. Gewährleistung

1. Der Gewährleistungspflicht des Unternehmers unterliegen nur solche Fehler, die auf die Leistung des Unternehmers zurückzuführen sind. Wegen Fehlern und Beanstandungen, die sich aus Eingabefehlern, falscher Verwendung des Datenbestandes oder sonstigen Fahlern des Kunden oder seiner Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ergeben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Gewährleistung.

2. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag des Unternehmers mit dem Kunden ist binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt von Datenbeständen oder Inventurberichten möglich. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Inventurberichts. Werden innerhalb der Frist Mängel geltend gemacht, so hat der Kunde ein Recht auf die Beseitigung der Fehler (Nachbesserung).

3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet der Unternehmer nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

 

VII. Schadenersatzansprüche aus Delikt

Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers.

 

VIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Dannenberg

 

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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